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Neumünster

Verurteilung wegen eines Hitlergrußes

Der Nazi-Gruß wurde teuer
Betrunkener wurde an einer Polizeiabsperrung ausfallend /
Richter verurteilte ihn zu einer Geldstrafe
Neumünster

Eigentlich hatte die Polizei in dem Moment andere Sorgen: Am 12. Juli vergangenen Jahres brach in den frühen Morgenstunden kurz nach 3 Uhr an der Ehndorfer Straße in einem Mehrfamilienhaus ein Feuer aus. Menschen mussten aus ihren Wohnungen gerettet werden, Polizeibeamte sperrten die Straße ab, damit die Arbeit der Feuerwehr nicht behindert wurde. Mitten in diesem dramatischen Moment stolperte ein Mann (35) in Richtung der Polizeiabsperrung. Er hatte reichlich Alkohol im Blut. Plötzlich hob er den rechten Arm und rief, für Einsatzkräfte und Passanten deutlich vernehmbar, einen verbotenen Nazi-Gruß. Gestern musste sich der Neumünsteraner wegen der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen vor dem Amtsrichter verantworten.

„Ich will es nicht abstreiten. Aber ich weiß es nicht mehr“, erklärte der Mann zerknirscht vor Gericht. Die Schuld nahm er dennoch auf sich. Immerhin war er in der Tatnacht mit seiner Freundin unterwegs gewesen – und die hatte ihm am nächsten Tag die Geschichte genau berichtet. Von einem erhobenen rechten Arm war da zwar nicht die Rede gewesen, doch der Rest stimmte mit der Anklage überein. „Ich war ziemlich betrunken, hatte Bier und Korn gehabt“, suchte der Vater einer Tochter nach Antworten. Warum er den verbotenen Gruß überhaupt lautstark über die Straße rief, sodass Polizeibeamte zehn Meter entfernt ihn noch gut hören konnten, konnte er nicht mehr sagen. Immerhin stand er zur Tatzeit nach einer Prügelei noch unter laufender Bewährung.

Doch der Angeklagte hatte nach eigenen Angaben aus der Sache bereits Konsequenzen gezogen, bevor er vor dem Richter erschien. „Seit dem Sommer trinke ich nicht mehr“, erklärte er. Denn es war nicht die erste Straftat, die er alkoholisiert beging. Außerdem habe er sich aus der Neonazi-Szene gelöst, zu der er einst zählte. „Ich sehe diese Leute alle nicht mehr“, so der Neumünsteraner. Mittlerweile hat er auch einen Arbeitsplatz gefunden.
Insbesondere die erfreuliche Entwicklung im Privat- und Arbeitsleben rechnete der Richter dem Mann im Urteil positiv an. Dennoch nahm der Jurist die Sache keinesfalls auf die leichte Schulter: „Das ist eine Straftat, über die man nicht hinwegsehen darf“, erklärte er. Außerdem warf er dem Angeklagten „Bewährungsversagen“ vor. „Sie sollten sich nach der letzten Verurteilung eigentlich beweisen“, sagte der Richter. Ausnahmsweise kam der Mann, der nur einen geringen Verdienst hat, mit 150 Euro Geldstrafe davon. „Wenn Sie allerdings miterleben möchten, wie Ihre Tochter groß wird, sollten Sie mit solchen Sachen aufhören“, mahnte der Jurist. Der Angeklagte nahm das Urteil sofort an.
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Aus dem Holsteinischen Courier vom 24. März 2010