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Borchert und Hardt bereiten „Bandidos“ schlechte Presse

Ob den „Bandidos“, denen es primär um den wirtschaftlichen Erfolg ihrer kriminellen Machenschaften geht, so viel schlechte Presse lieb ist?
Peter Borchert und Alexander Hardt, beide auch bekennende und in Neumünster aktive Neonazis, geraten in letzter Zeit vermehrt in den Blickpunkt der Medien. Ging es bisher vorwiegend um die Verstrickungen aus rechtsextremen Kreisen und Rockermilieu bzw. das Betreiben einer Internetseite für den Verkauf von Einbruchswerkzeug, berichtete der Holsteinische Courier nun über zwei Prozesse. Hardt wurde wegen volksverhetzender Propaganda, Borchert sogar wegen fremdenfeindlicher Gewalt zu einer Geldstrafe verurteilt.

Schläge und Hakenkreuze
Prozesse gegen „Bandidos“-Mitglieder

11. Februar 2010 | Von mor

Zwei Neumünsteraner Neonazis, die mittlerweile auch zur Rockergruppe „Bandidos“ gerechnet werden, haben in den vergangenen Tagen Geldstrafen kassiert.
Der frühere NPD-Landesvorsitzende Peter Borchert (36) soll wegen Körperverletzung und Beleidigung 1350 Euro (135 Tagessätze à zehn Euro) zahlen. Das entschied das Amtsgericht Hamburg. Laut Anklage soll der mehrfach Vorbestrafte am 1. Mai 2008 nach einem rechtsextremen Marsch zum „Tag der Arbeit“ mit einer Gruppe Neonazis in Hamburg in die S-Bahn gestiegen sein. In dem Waggon saß auch eine Frau (58). Als die Zeugin, die aus Ghana stammt, einen der Neonazis bat, ein Fenster zu schließen, soll es sofort zum Streit gekommen sein. Schnell soll Borchert sich eingemischt, die Frau ins Gesicht geschlagen und beleidigt haben. „Du Neger, ich hasse Dich“, soll er dabei gesagt haben.

Auf der Anklagebank wies Borchert die Vorwürfe vehement von sich. Er habe nur schlichten wollen und die Frau ruhig gebeten, doch besser auszusteigen, ließ er den Richter wissen. Borcherts Anwalt, der selbst in der NPD ist, forderte Freispruch. Doch das Gericht folgte im Urteil der Aussage des Opfers. „Sie haben die Frau sofort beleidigt und geschlagen, was mit der Hautfarbe zu tun hatte“, sagte der Richter. In das Urteil wurde eine Geldbuße wegen Beleidigung aus Neumünster mit einbezogen. Nach Auskunft der Pressestelle des Hamburger Amtsgerichts ist die Entscheidung noch nicht rechtskräftig.

Hakenkreuze im CD-Booklet

Ein weiterer Neonazi (29), den es inzwischen zu den „Bandidos“ zog, war wegen Volksverhetzung vor das Amtsgericht Herzberg (Harz) geladen worden. Gemeinsam mit zwei rechtsextremen Musikern soll er an der Herstellung der 2003 erschienenen und mittlerweile indizierten CD „Geheime Reichssache“ der Rechtsrockband „Kommando Freisler“ beteiligt gewesen sein. Der Neumünsteraner soll das Beiheft hergestellt haben. Unter anderem sind darin Hakenkreuze zu sehen. Der Angeklagte war einst von dem rechtsradikalen Anwalt Jürgen Rieger vertreten worden.

Ein erster Anlauf in dieser Sache platzte, als der umstrittene Jurist im Herbst starb. Zum neuen Termin erschien der Neumünsteraner nach Auskunft der zuständigen Staatsanwaltschaft in Göttingen nicht – und zwar unentschuldigt. Daraufhin erging jetzt ein Strafbefehl. Der Mann soll 1800 Euro (90 Tagessätze à 20 Euro) zahlen. Damit ist er offenbar nicht einverstanden: „Es wurde bereits Einspruch eingelegt“, so ein Sprecher des Amtsgerichtes Herzberg.“