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Peter Borchert zu Geldstrafe verurteilt

„‚Wegen der Hautfarbe‘

Der rechtsextreme Rocker Peter Borchert wurde vor Gericht für schuldig befunden, in der S-Bahn eine farbige Frau geschlagen zu haben.

Das Urteil konnte Peter Borchert kaum glauben. „Ich habe die Frau nicht angegriffen“, rief der Rocker und Rechtsextremist bei der Urteilsverkündung dazwischen. Kopf schüttelnd und sich die Ohren zuhaltend, ließ er im Saal 142 des Amtgerichts Hamburg, nach der Ermahnung des Richters, das Urteil über sich ergehen. Am Donnerstagnachmittag verurteilte das Gericht den mehrfach vorbestraften Borchert wegen Körperverletzung und Beleidigung zu einer Geldstrafe von 1350 Euro. Eine Beleidigung eines Kriminalbeamten wurde im Strafmaß gleich miteinbezogen.

Die Staatsanwaltschaft hatte indes eine achtmonatige Haftstrafe gefordert. Dass der Richter mit dem Urteil weit hinter dieser Forderung blieb, bremste Borchert, der einst NPD-Vorsitzender in Schleswig-Holstein war, bei der neonazistischen „Aktionsgruppe Kiel“ führend wirkte und sich jetzt beim Rockerclub „Bandidos“ Neumünster engagiert, jedoch kaum. Fassungslos schüttelte er den kurz geschorenen Kopf und schlug mit der rechten Hand, deren Finger eine „Sieg“-Tätowierung ziert, auf die Anklagebank. Kurz zuvor hatte er im Gerichtsflur mit Journalisten noch ganz ruhig über „Revolution“, „Konservative Revolution“, Straftaten und Waffengeschäfte geredet. „Ihre Einlassung zur Sache war wirklich sehr schlüssig und auch gut vorgetragen, aber gänzlich unwahrscheinlich“, hob der Richter im Saal, auf Borcherts Rhetorik anspielend, denn auch hervor.
„Du Neger, mach den Mund zu“

Das Gericht folgte alleine der Aussage der Betroffenen. „Du hast mich geschlagen, Du hast zu mir gesagt: ‚Du Neger, ich hasse dich’“, sagte Margarita Y. Mehrmals wiederholte die Frau ihre Aussage, dass Borchert ihr mit der Hand ins Gesicht geschlagen habe. „Ich lüge nicht, ich weiß, dass man bei der Polizei keine falsche Aussagen machen darf“, betonte die 1958 in Ghana Geborene eindringlich.

Am 1. Mai 2008 war es im Anschluss an einem rechtsextremen Marsch zum „Tag der Arbeit“ an der Elbe zu dem Übergriff gekommen. Von dem Aufmarsch hatte Margarita Y. nichts gewusst, als sie an jenem Tag mit S-Bahn zum Einkaufen fuhr. Am Bahnhof Ohlsdorf hielt die Bahn. Sie merkte nicht, dass alle Mitfahrenden auf Anweisung der Polizei ausstiegen. Sollten im Waggon doch über 50 Rechtsextremisten auf Weisung der Beamten den Rückweg antreten. Nicht erkennend, wer da eingestiegen war, forderte sie einen der Rechten, auf ein Fenster wieder zu schließen. „Du Neger, mach den Mund zu“, soll er zu ihr gesagt und ihr drohend ein Messer gezeigt haben. Das Messer erschreckte sie nicht so, weil Borchert gleich kam und sie anging. Nach dem Schlag verließ sie völlig verstört den Waggon, wendete sich gleich an die Polizei und zeigte auf Borchert.
Angeblich nur eine „Blockade“ mit dem Arm

Im Gerichtssaal führte Borchert allerdings aus, dass er angeblich schlichten wollte. Er will im Waggon gehört haben, wie „Frau Y.“ laut herumschimpfte und wild gestikulierte. Dank seiner Reputation, so Borchert, ließ man ihn gleich zum Konfliktort durch. Ihn sorgte, dass ein Mädchen aus seiner Gruppe durch die Armbewegungen der Frau verletzt werden könnte. Nur deswegen hätte er mit einem Arm versucht, eine „Blockade“ zu machen. Er hätte Frau Y. gar ruhig gebeten, besser auszusteigen, weil er nicht für ihre Sicherheit garantieren könnte. Borcherts Anwalt Christian Banger, selbst in der NPD, hielt daher auch nur einen „Freispruch“ für gerechtfertigt.

Diesen Ausführungen wollte das Gericht nicht nur allein wegen Margarita Ys. eindringlichen Worten nicht folgen. Der Richter griff auch auf, worauf ihre Anwältin Christine Siegerot hingewiesen hatte: Schon bei den Ermittlungen sprach Borchert immer von Entlastungszeugen, doch im Prozess wurde keiner zur Verteidigung eingeladen. Der Richter hielt Borchert zudem vor, sich nicht glaubwürdig als Aufklärer des angeblichen Zwischenfalls dargestellt zu haben. „Sie haben mit keinem Wort dargelegt, inwieweit sie den Streitpunkt klären wollten. Sie haben die Frau sofort beleidigt und geschlagen“, sagte er zu Borchert und fügte hinzu: „Was mit der Hautfarbe von Frau Y. zu tun hatte.“

05. 02. 2010 – Andreas Speit“

Quelle: http://www.bnr.de/content/ae-wegen-der-hautfarbe-ae