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Neumünster Regional

Hardt gibt Zuständigkeit für so genannte „Polenschlüssel“ ab

Alexander Hardt, Mitglied der inzwischen verbotenen Bandidos Neumünster, fungierte als Kontaktperson zum Vertrieb von Einbruchswerkzeugen wie Schlagschlüsseln, wofür er die Adresse des Club 88 angegeben hatte. Die entsprechende Internetdomain ist weiterhin auf Hardt gemeldet, den Kontakt hat nun allerdings Lars Bergeest übernommen, ein alter Freund von Hardt, den er aus dem Kreis Ostholstein kennt, wo beide als Neonazis aktiv waren. Das Postfach, das Bergeest für den Kontakt nutzt, befindet sich in Bordesholm.

Bergeest, der eine wichtige Rolle bei „Blood&Honour“ Dänemark innehat, stammt ursprünglich aus Cismar, Hardt hat eine Zeit lang in Neustadt i.H. gewohnt und stand dort 2006 auch wegen der Schändung des „Cap Arcona Denkmals“ im Zuge einer „Combat 18“-Aktion vor Gericht. Auch in jüngster Vergangenheit fielen beide mehrfach auf: Hardt wurde gerade im „Kommando Freisler“-Prozess verurteilt, Bergeest besuchte mit der DNF noch im März diesen Jahres den Naziaufmarsch in Lübeck.

Mehr dazu hier.

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Allgemein

April: Nazi-Aufmarsch in Lübeck blockiert

Nach nur 400 Metern war Schluss mit dem sogenannten „Trauermarsch“ der Rechtsextremisten am 27. März 2010 in Lübeck: Sitzblockaden von Neonazigegnern an drei zentralen Stellen der geplanten Demonstrationsroute sorgten dafür, dass nur wenige Lübecker vom Aufmarsch der Rechten etwas mitbekamen. Nach knapp 60 Minuten war der braune Spuk vorüber, den rund 250 Neonazis zuvor vollmundig als „Marsch auf Lübeck” angekündigt hatten. weiterlesen

Hintergrundinformationen hierzu findet Ihr bei Recherche Nord. Auf der gleichen Seite findet Ihr zudem einige Bilder.

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Club88 Neumünster Regional

VS: „Herausragende Rolle“ des Club 88

Im jüngst erschienenen Verfassungschutzbericht für Schleswig-Holstein wurde dem Club 88 eine „herausragende Rolle“ bescheinigt. Insgesamt habe es fünf Rechtsrockkonzerte gegeben, dazu acht Liedermacherauftritte, wovon sieben im Club 88 stattfanden. „Dort haben sich dann bis zu 70 Zuhörer eingefunden“, so zitiert Horst Freires auf der Seite Blick nach Rechts (bnr.de) den Bericht. „Das Format der Musikveranstaltungen ist zunehmend lokaler und regionaler ausgeprägt gewesen, dazu kleiner und mit einer wachsend konspirativen Vorbereitung. Seitens der Veranstaltungen sind verstärkt rechtsextreme Straftaten registriert worden“, heißt es weiter.
Den ganzen Artikel findet ihr hier.

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AJZ Neumünster Neumünster Regional

Nico Seifert erneut verurteilt! *UPDATE*

Am Vormittag des 27.4.2010 fand vor dem Amtsgericht Neumünster ein weiterer Prozess gegen Nico Seifert statt. Hintergrund war der Angriff auf den Pressesprecher des Bündnis gegen Rechts im vergangenen Sommer (Berichte siehe hier: Aufruf / Bericht über die Demo).

Neben etwa ein dutzend AntifaschistInnen waren auch 6 Nazis anwesend, darunter Nico Seifert und Manuel Fiebinger, der auch bereits den Prozess im Februar mitbegleitete. Am Eingangsbereich wurden beide Gruppen strengen Körperkontrollen unterzogen, wobei bei den Nazis auch einige Gegenstände vorrübergehend konfistiert wurden.
Der öffentliche Prozess begann mit etwas Verzögerung um kurz nach 11:00 Uhr. Von Anfang an lief dieser für Nico Seifert nicht sehr glücklich, da sein Anwalt Herr Lehmann sich schon in den ersten Minuten mit dem Richter und dem Oberstaatsanwalt lautstark in die Haare bekam, was sich auch im weiteren Verlauf der Verhandlung nicht wesentlich ändern sollte. Die Aussage von Nico Seifert war gefüllt mit etlichen Lügen und Widersprüchen des Tathergangs, was sich auch durch die Zeugin Kirchoff, die ihn eigentlich entlasten sollte, weiter bekräftigte.
Spätestens durch die Aussage des Polizeibeamten, die sich mit der Aussage des Bündnissprechers deckte, war klar, wie der Prozess enden würde.

Nico Seifert wurde vom Amtsgericht Neumünster zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 10 Euro und einem Fahrverbot von 3 Monaten verurteilt. Damit liegt der richterliche Beschluss sogar über der Forderung des Oberstaatsanwaltes. Strafmindernd floß jedoch sicherlich auch die Bekräftigung Seiferts ein, er würde am 1.8.2010 eine Ausbildung als Fleischer beginnen.
Dass Nico Seifert sich selbst als Straight Edge bezeichnet und ein „I love Tofu“ Aufkleber am Auto hat, lassen wir mal so dahingestellt.

Abschließend lässt sich sagen, dass das Medienkollektiv von Antifainfo Neumünster die Verurteilung Nico Seiferts als einen erneuten Erfolg gegen faschistische Bestrebungen in Neumünster und Umgebung sieht.

Nachfolgend dokumentieren wir noch die offizielle Pressemitteilung des Bündis gegen Rechts Neumünster.

(Zur Info: Nico Seifert wurde am 18.2. wegen eines anderen Vorfalls zu 60 Arbeitsstunden und einer Geldstrafe von 400,- Euro veurteilt. Siehe hier.)

Bündis gegen Rechts Neumünster vom 27.4.10:
Pressemitteilung: Neonazi wegen Angriffs auf Pressesprecher des Bündnis gegen Rechts Neumünster verurteilt

Am 27.4 wurde vor dem Amtsgericht Neumünster der 22 jährige Neonazi Nico Seifert zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen a 10€ und einem 3 monatlichen Entzug der Fahrerlaubnis verurteilt. Nico S. hatte im Juni vergangenen Jahres den Pressesprecher des Bündnis gegen Rechts Neumünster in dessen Fahrzeug mit seinem PKW zunächst versucht von der Spur zu drängen und anschließend die Fahrzeugscheibe mit einem Teleskopschlagstock eingeschlagen.
Für Nico Seifert war dies bereits die zweite Verurteilung in diesem Jahr. Im Februar war er wegen schwerer Körperverletzung vor dem Amtsgericht zu 60 Arbeitsstunden und 400 € Schmerzensgeld verurteilt. Am Rande einer NPD-Kundgebung vor dem Kieler Rathaus hatte er im Mai 2008 zusammen mit Kieler Neonazis eine kleine Gruppe AntifaschistInnen überfallen und teilweise erheblich verletzt.
Der jetzt verhandelte Vorfall fügt sich ein in eine Reihe von Nazianschlägen im vergangenen Jahr in Neumünster. Seit Anfang 2009 wurden mehrfach Fahrzeuge von Personen beschädigt, die den Nazis mutmaßlich als aktive Menschen aus der antifaschistischen und antirassistischen Arbeit bekannt sind. Im Mai 2009 überfielen rund 10 Neonazis eine kleine Gruppe TierrechtlerInnen bei einer Protestaktion vor dem Zirkus, auch hier wollen Zeugen Nico Seifert als einen der Täter erkannt haben.
Hinter den Übergriffen stand die sog. „Aktionsgruppe Neumünster‘‘, die sich selbst im Internet zu ihren Taten bekannte und bei fortgesetzter antifaschistischer Arbeit weitere Gewalttaten ankündigte.
Als Reaktion auf die Vorfälle hatten im Juni 2009 rund 250 Menschen in Einfeld gegen neonazistische Gewalt demonstriert und Nico Seifert öffentlich als einen der Hauptverantwortlichen benannt. Nach dieser Demonstration und der Öffentlichkeitsarbeit fand der organisierte Naziterror in großen Teilen ein vorläufiges Ende.
Nico Seifert war vor Gericht von weiteren Neonazis, die z.T. der „Aktionsgruppe Neumünster“ angehören, begleitet worden, denen bei betreten des Gerichtssaales zunächst mindestens eine Schlagwaffe abgenommen wurde. Nicht zuletzt dies belege die fortgesetzte Gewaltbereitschaft und unterstreiche auch weiterhin die Notwendigkeit antifaschistischer Arbeit, gerade in dieser Stadt.

*UPDATE* 30.4.2010
Bericht des Holsteinischen Courier:
NEONAZI SPIELT WILDWEST IN DER ROONSTRASSE

30. April 2010 | Von Jens Bluhm

Der Sicherheitsaufwand war nicht ohne: Schon am Eingang des Gerichtsgebäudes filzten Polizei und Justizbeamte Besucher aus der rechten und der linken Szene, vor und im Gerichtssaal selbst sollten gleich mehrere Justizbeamte mögliche Ausschreitungen unterbinden und für Ruhe sorgen. Immerhin ging es in der Verhandlung auch um ein kleines Stückchen Kleinkrieg zwischen den verfeindeten Lagern: Auf der Anklagebank saß Nico S. (23), stadtbekannter Aktivist der rechtsradikalen Szene in Neumünster. Der wichtigste Zeuge war Gero G. (20), ein Wortführer aus der links-alternativen Szene.

Allerdings waren es nicht die verfeinden Unterstützer auf den Zuschauerbänken, sondern Richter und Verteidiger, die sich gleich zu Beginn der Verhandlung mächtig in die Haare gerieten: Als der Richter den allzu lässig im Stuhl hängenden Angeklagten aufforderte, sich ordentlich hinzusetzen, fühlte sich dessen Verteidiger auf den Plan gerufen: „Ach lassen Sie das doch, so wollen wir gar nicht erst anfangen!“ Der Richter nahm sich daraufhin wutschnaubend den Anwalt zur Brust: „Ich verbitte mir diesen Ton. Ich verlange Respekt vor dem Gericht!“

Dass sich der Verteidiger kurz darauf auch noch mit dem Staatsanwalt anlegte, weil der ihn wegen einer angeblichen Suggestivfrage rügte, verbesserte das Klima im Saal nicht gerade.

In der Sache ging es um eine wilde Verfolgungsfahrt, die sich der Angeklagte im vergangenen Juni, am Tag der Europawahl, mit Gero G. auf der Roonstraße und der Wasbeker Straße lieferte. Laut Anklage soll Nico S. seinem Widersacher, dessen Wagen er auf der Straße erkannt hatte, verfolgt und ihm mit einem Schlagstock aus dem fahrenden Wagen heraus das hintere Fenster seines VW-Busses zertrümmert haben.

Nico S. bestritt das: Nicht er, sondern sein Gegner habe ihn mit waghalsigen Fahrmanövern verfolgt und von der Straße abgedrängt. Nur zum Selbstschutz habe er mit dem Stock aus dem Autofenster heraus gedroht, dabei vielleicht auch den VW-Bus gestreift, aber keineswegs gezielt zugeschlagen.

Gero G. beschrieb das anders und blieb dabei: Der Angeklagte habe ihn attackiert und ihm mit zwei Schlägen das Autofenster zertrümmert.

Fast zwei Stunden versuchte das Gericht zu klären, wer in welcher Phase der Wildwestfahrt über die Roonstraße nun Jäger, wer Gehetzter war. Auch eine Zeugin, die das Rennen als Beifahrerin von Nico S. live verfolgte, konnte nur wenig Erhellendes beisteuern.

Bündnis gegen Rechts zeigt sich erleichtert

Letztlich schenkte das Gericht der Aussage des Zeugen Gero G. Glauben, der seine Version mit einem Eid bekräftigte. Seine Darstellung deckte sich darüberhinaus weitgehend mit der Schilderung einer Polizeistreife, die allerdings nur den letzten Teil der Jagd über die Roonstraße verfolgt hatte.

Gegen den Angeklagten sprach aus Sicht von Richter und Staatsanwalt auch das rätselhafte Verhalten von Nico S. nach der wilden Sause. Nachdem die Polizei ihn gestoppt hatte, gab er zwar zu, gerade eine rote Ampel überfahren zu haben, sagte zu der angeblichen Bedrohung durch Gero G. aber keinen Ton. Richter und Staatsanwalt folgerten daraus, dass es diese Bedrohung in Wahrheit nie gegeben hatte.

Wegen vorsätzlicher Sachbeschädigung verurteilte das Gericht den derzeit arbeitslosen Angeklagten zu einer Geldstrafe von 900 Euro. Darüber hinaus verhängte der Richter ein dreimonatiges Fahrverbot. Der Schlagstock wurde eingezogen.

Das „Bündnis gegen Rechts“ zeigte sich gestern erleichtert über die Verurteilung. Der verhandelte Fall füge sich nahtlos in eine ganze Reihe von Nazi-Anschlägen ein, bei denen Autos von Personen beschädigt worden seien, die sich gegenrechtsradikale Gewalt engagierten, heißt es in einer Stellungnahme. Der Fall belege die fortgesetzte Gewaltbereitschaft der Neonazis.

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AJZ Neumünster Club88 Neumünster Titanic

Neue Veranstaltungen des Bündnis gegen Rechts

In diesem Frühjahr gibt es wieder einige Informations- und Diskussionsveranstaltungen von verschiedenen Vereinen und Organisationen getragen vom Bündnis gegen Rechts Neumünster.

Unter folgendem Link könnt ihr euch die Veranstaltungen als PDF herunterladen.

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AJZ Neumünster Neumünster

24.4. Laut gegen Rechts 2010

Auch in diesem Jahr wird es wieder ein Laut gegen Rechts Festival in der AJZ geben.
Am 24.4. werden insgesamt 10 Bands aus verschiedenen Genres auftreten. Anschließend findet noch eine Aftershow Party mit DJ’s im Kulturverein DaDa e.V. am Waschpohl (KDW) statt!!

Das sollte mensch sich auf jedenfall nicht entgehen lassen!

Open Doors: 14:00 Uhr
Live-Musik: 15:00 – 01:00 Uhr
Aftershow Party: ab 0:00 Uhr

Laut gegen Rechts 2010

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Regional

Aufruf der Initiative Plön bleibt bunt!

Aufruf der Initiative Plön bleibt bunt!:

Gegen Rassismus, Antisemitismus und Ausgrenzung – Plön bleibt bunt!
Für den 17. April hat die rechtsradikale Partei DVU eine Kundgebung auf dem Plöner Marktplatz unter dem Motto „Für Arbeit, soziale Gerechtigkeit und Sicherheit“ angemeldet. Was sich brav und bürgerlich gibt, zielt auf Hass und Gewalt. So wurden in der Vergangenheit solche Infostände auch von anderen Gruppierungen besucht, beispielweise
von Mitgliedern der gewaltbereiten Freien Kameradschaften. Bei einer Veranstaltung in Husum ist auch Christian Worch, Holocaust-Leugner, führender Nazi-Kader und verurteilter Gewalttäter, aufgetreten.

Nachdem die Kooperation der DVU mit der NPD („Deutschlandpakt“) offiziell aufgekündigt worden ist, ist die Partei bundesweit in die Defensive geraten. Aus den Landesorganisationen in Niedersachsen und Schleswig-Holstein heraus versuchen sie, durch Kundgebungen und Infostände wieder Fuß zu fassen. Die Kundgebung in Plön scheint daher nur Teil einer längerfristigen Kampagne zu sein.

Die Nazis nutzen mit ihrem Slogan das Bedürfnis von Menschen nach gesicherten Lebensverhältnissen aus. Tatsächlich streben sie eine Gesellschaft an, die radikal Menschen anderer Hautfarbe und Nationalität ausgrenzt. 65 Jahre nach dem Sieg über den deutschen Faschismus versuchen die Rechten, ihre ewiggleiche Ideologie in neuen Gewändern zu präsentieren.

Unter dem Motto „Plön bleibt bunt“ ruft ein breites Bündnis aus SchülerInnen, Parteien, Gewerkschaften und antifaschistischen Organisationen auf, laut die Stimme gegen Nazis zu erheben. Bringen Sie Trillerpfeifen, bunte Transparente, Musikinstrumente mit und lassen Sie uns gemeinsam zeigen: Die Präsenz von Neonazis darf nicht zur Normalität werden – nicht in Plön und nicht anderswo!

Am 17. April, um 10 Uhr auf dem Plöner Marktplatz

Für Rückfragen: ploen_bleibt_bunt@web.de

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Regional

KI: Antifa-Café am 08.04. mit Film und Infos zu Plön

An Donnerstag, den 08. April 2010, findet ab 19:00 Uhr die April-Ausgabe des
Antifa-Café in der Alten Meierei (Kiel) statt. Gezeigt wird der Film „Uno di noi“,
der die Erstellung eines Graffitis in Bochum dokumentiert. Dieses erinnert
an sieben AntifaschistInnen aus verschiedenen europäischen Ländern, die in
den vergangenen Jahren von Neonazis ermordet wurden.
Zudem wird es einen kurzen Infoblock zu den antifaschistischen Aktivitäten
gegen die DVU-Kundgebung am 17.04. in Plön geben, bevor der Abend mit
gemütlichem Kneipen-Beisammensein ausklingt.

Neue Infos zu Plön findet ihr auch hier.

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Allgemein

Viele Reader und anderes Infomaterial nun online

Ob einführende Reader, vertiefende Artikel, praktische Handreichungen
oder interessante Flugblätter- ein Blick in die Kategorie „Material“ lohnt sich.
Nun könnt ihr in der Unterkategorie „Flugblätter und Veröffentlichungen“ jede
Menge Texte zu verschiedenen Themen wie Antisexismus, Antirassismus,
Antifaschismus, etc. finden, die als grober Einstieg dienen und euch einen
Überblick verschaffen können über das, was uns und viele andere bewegt.

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Neumünster

Verurteilung wegen eines Hitlergrußes

Der Nazi-Gruß wurde teuer
Betrunkener wurde an einer Polizeiabsperrung ausfallend /
Richter verurteilte ihn zu einer Geldstrafe
Neumünster

Eigentlich hatte die Polizei in dem Moment andere Sorgen: Am 12. Juli vergangenen Jahres brach in den frühen Morgenstunden kurz nach 3 Uhr an der Ehndorfer Straße in einem Mehrfamilienhaus ein Feuer aus. Menschen mussten aus ihren Wohnungen gerettet werden, Polizeibeamte sperrten die Straße ab, damit die Arbeit der Feuerwehr nicht behindert wurde. Mitten in diesem dramatischen Moment stolperte ein Mann (35) in Richtung der Polizeiabsperrung. Er hatte reichlich Alkohol im Blut. Plötzlich hob er den rechten Arm und rief, für Einsatzkräfte und Passanten deutlich vernehmbar, einen verbotenen Nazi-Gruß. Gestern musste sich der Neumünsteraner wegen der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen vor dem Amtsrichter verantworten.

„Ich will es nicht abstreiten. Aber ich weiß es nicht mehr“, erklärte der Mann zerknirscht vor Gericht. Die Schuld nahm er dennoch auf sich. Immerhin war er in der Tatnacht mit seiner Freundin unterwegs gewesen – und die hatte ihm am nächsten Tag die Geschichte genau berichtet. Von einem erhobenen rechten Arm war da zwar nicht die Rede gewesen, doch der Rest stimmte mit der Anklage überein. „Ich war ziemlich betrunken, hatte Bier und Korn gehabt“, suchte der Vater einer Tochter nach Antworten. Warum er den verbotenen Gruß überhaupt lautstark über die Straße rief, sodass Polizeibeamte zehn Meter entfernt ihn noch gut hören konnten, konnte er nicht mehr sagen. Immerhin stand er zur Tatzeit nach einer Prügelei noch unter laufender Bewährung.

Doch der Angeklagte hatte nach eigenen Angaben aus der Sache bereits Konsequenzen gezogen, bevor er vor dem Richter erschien. „Seit dem Sommer trinke ich nicht mehr“, erklärte er. Denn es war nicht die erste Straftat, die er alkoholisiert beging. Außerdem habe er sich aus der Neonazi-Szene gelöst, zu der er einst zählte. „Ich sehe diese Leute alle nicht mehr“, so der Neumünsteraner. Mittlerweile hat er auch einen Arbeitsplatz gefunden.
Insbesondere die erfreuliche Entwicklung im Privat- und Arbeitsleben rechnete der Richter dem Mann im Urteil positiv an. Dennoch nahm der Jurist die Sache keinesfalls auf die leichte Schulter: „Das ist eine Straftat, über die man nicht hinwegsehen darf“, erklärte er. Außerdem warf er dem Angeklagten „Bewährungsversagen“ vor. „Sie sollten sich nach der letzten Verurteilung eigentlich beweisen“, sagte der Richter. Ausnahmsweise kam der Mann, der nur einen geringen Verdienst hat, mit 150 Euro Geldstrafe davon. „Wenn Sie allerdings miterleben möchten, wie Ihre Tochter groß wird, sollten Sie mit solchen Sachen aufhören“, mahnte der Jurist. Der Angeklagte nahm das Urteil sofort an.
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Aus dem Holsteinischen Courier vom 24. März 2010